Auch Artenschutz ist Jägersache.

Seit Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes ist in Deutschland keine Tierart, die dem Jagdrecht unterliegt, ausgestorben. Jägerinnen und Jäger haben die gesetzliche Pflicht, artenreiche und gesunde Wildbestände zu erhalten. Seehund, Seeadler oder Fischotter: Aus eigener Tasche finanziert die Jägerschaft den Erhalt streng geschützter Arten. Das ist aktiver Artenschutz.

Dem Bundesjagdgesetz in Deutschland ist zu verdanken, dass keine Tierart, die ihm unterliegt, ausgestorben ist. Denn wie die Forstwirtschaft basiert auch die Jagd auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Das heißt, es werden nur so viele Tiere oder Bäume entnommen, wie langfristig nachkommen. Naturschutz und Artenschutz werden großgeschrieben.

Mit wissenschaftlichen Monitoringprogrammen unterstützt die Jägerschaft Artenschutzprojekte und beobachtet die Ausbreitung invasiver Arten wie beispielsweise die des Waschbären. Wildarten wie der Feldhase, die regional in ganz unterschiedlich hohen Beständen vorkommen, zählen Jagende zweimal pro Jahr (Frühjahr und Herbst) mit wissenschaftlichen Methoden. Diese Zählungen zeigen, dass der Bestand deutschlandweit pro Quadratkilometer bei etwa 12 Tieren liegt. Er ist seit mehr als einem Jahrzehnt stabil. Bejagt wird der Feldhase nur dort, wo langfristig ausreichend Tiere leben.

Jagd-Wert: Pflicht zur Hege

Seeadler, Fischotter oder Seehund, Auer- und Birkhuhn, Luchs und Großtrappe unterliegen dem Jagdrecht. Jedoch gilt für sie ein ganzjähriger Schutz - sie werden daher nicht bejagt. Diese Arten stehen unter der gesetzlichen Hegepflicht in Deutschland. Der Begriff Hege lässt sich heute am ehesten übersetzen mit „Erhalt und Pflege“ von Tierbeständen. Aus diesem Grund wenden Jägerinnen und Jäger finanzielle Mittel für streng geschützte Arten auf. Seehund, Fischotter oder Seeadler profitieren durch die Jagdabgabe der Jägerschaft. Die Seehundstationen in Norden-Norddeich und Friedrichskoog beispielsweise wurden von Jägerinnen und Jägern in Deutschland gegründet oder mitgegründet. Bis heute werden sie finanziell unterstützt - etwa bei wissenschaftlichen Analysen oder durch direkte Maßnahmen vor Ort.

88 Millionen Euro für den Artenschutz jährlich

In den vergangenen Jahrzehnten haben Jägerinnen und Jäger in Deutschland mehrere hunderttausend Euro in den Artenschutz des Seeadlers investiert. Nicht zuletzt deshalb haben sich die Bestände erholt. Dadurch konnte das deutsche Wappentier 2009 von der Liste der bedrohten Arten genommen werden. Jede Jägerin und jeder Jäger gibt jährlich rund 220 Euro aus eigener Tasche für Biotoppflege oder Artenschutzmaßnahmen im Revier aus. Hochgerechnet auf die rund 400.000 Jagenden in Deutschland entspricht dies einer Investition von etwa 88 Millionen Euro pro Jahr für den Naturschutz. Das ist das Ergebnis einer DJV-Mitgliederbefragung im Jahr 2016.