8.10.2014

EU-Agrarreform gemeinsam gestalten

Ökologische Vorrangflächen: Der Deutsche Jagdverband fordert eine Positivliste für den Zwischenfruchtanbau

 

Die Umsetzung der EU-Agrarreform in deutsches Recht bewertet der Deutsche Jagdverband (DJV) als verbesserungswürdig. Über eine Liste müssten umgehend auf dem Verordnungsweg Zwischenfrüchte für ökologische Vorrangflächen bestimmt werden, deren Ernte nicht mit der Brut- und Setzzeit zusammenfällt. „Ökologische Vorrangflächen dürfen nicht zum Risiko für Wildtiere werden“, sagte DJV-Vizepräsident Dr. Volker Böhning auf dem Bundesjägertag 2014 in Berlin. Überlegungen der Bundesregierung, z.B. Wickroggen als ökologische Vorrangfläche anzuerkennen, kann zu Konflikten im Artenschutz führen, wenn die Ernte in der Brut- und Setzzeit des Wildes im Mai und Juni stattfinden würde. Untersuchungen aus Niedersachsen zeigen, dass im Grünroggen zahlreiche Arten wie Feldhase, Rebhuhn, Schafstelze oder Feldlerche ihre Jungen großziehen. Insbesondere in den Saumbereichen ist Wild anzutreffen.

Positiv bewertet der DJV bei der Umsetzung der EU-Agrarreform die sogenannten „Flächen im Umweltinteresse“, darunter auch Pufferstreifen. „Jäger und Landwirte haben hier die Chance, wirtschaftlich weniger interessante Anbauflächen gemeinsam in ökologisch hochwertige Habitate umzuwandeln“, betont Dr. Böhning. Pufferstreifen eigneten sich beispielsweise für Schattenwurfflächen am Waldrand oder entlang von Wasserläufen und sind ein Gewinn für den Artenschutz. Der DJV begrüßt den von der Politik gewählten hohen Gewichtungsfaktor von 1,5 für Pufferstreifen: Ein Quadratmeter tatsächlich angelegter Streifen entspricht für die Berechnung 1,5 Quadratmetern ökologische Vorrangfläche. Das mache Pufferstreifen attraktiv für Landwirte, so Dr. Böhning.

Der Dachverband der Jäger bedauert es ausdrücklich, dass bei der Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland die Vorschläge der Jäger kaum Berücksichtigung fanden. Ein Vorschlag lautete, dass Landwirte bereits bestehende Agrarumweltprogramme – etwa Blühstreifen – als ökologische Vorrangfläche anrechnen lassen können. Der DJV hatte sich weiterhin für ein produktionsintegriertes Greening eingesetzt. Demnach wäre beispielsweise die Nutzung ökologischer Vorrangflächen wie Blühstreifen für die Biogasproduktion möglich gewesen, was die Attraktivität für Landwirte gesteigert hätte. Einzige DJV-Einschränkung: Die Ernte sollte aufgrund des Artenschutzes erst nach der Brut- und Setzzeit stattfinden. Der DJV fordert Bund und Länder auf, Risiken für Wildtiere bei der Anlage ökologischer Vorrangflächen in der noch ausstehenden Verordnung zu minimieren.

In Deutschland kommt aber aufgrund der parzellenscharfen Flächenaufnahme nur der Gewichtungsfaktor in Betracht.

Also: Ein Quadratmeter tatsächlich angelegter Pufferstreifen (z.B. entlang von Gewässern) entspricht für die Berechnung der ökologischen Vorrangflächen 1,5 Quadratmetern. Im Vergleich dazu hat der Anbau von Zwischenfrüchten einen Faktor von 0,3 erhalten. Das bedeutet: Der Anbau von einem Quadratmeter Zwischenfrüchte entspricht 0,3 Quadratmetern ökologischer Vorrangfläche.